Rechtliche Grundlagen


Abmeldung

Die Abmeldung vom Kindergarten sollte schriftlich und vier Wochen vor Monatsende erfolgen. Während der letzten drei Monate des Kindergartenjahres ist eine Abmeldung in der Regel nur zum Ende des Kindergartenjahres (31.08.) zulässig.



Kündigung

Missachten die Erziehungsbeauftragten wiederholt und schwerwiegend die im Aufnahmevertrag festgeschriebenen Punkte, ist der Träger berechtigt, das Kind vom weiteren Besuch der Einrichtung auszuschließen.



Aufsichtspflicht

Die Aufsichtspflicht in der Einrichtung beginnt, sobald das Kind dem Erziehungspersonal übergeben wurde. Es endet mit der Übergabe des Kindes an abholberechtigte Personen, d.h. sobald die Person mit dem Kind Blickkontakt aufgenommen hat. Die Aufsicht auf dem Weg von und zur Einrichtung steht in der ausschließlichen Verantwortung des Erziehungsberechtigten.



Abholung

Das Abholen der Kinder sollte jeweils spätestens in den letzten 15 Minuten vor Kindergartenschluss erfolgen. Wegen der Verantwortung für das Kind auf dem Heimweg, sollte dies am Besten von einem Erwachsenen übernommen werden. Kinder sind erst dann abholberechtigt, wenn sie das 14. Lebensjahr vollendet haben. Die Eltern müssen die Einrichtung vorab informieren, falls das Kind von einer „fremden Person“ abgeholt wird.



Unfallversicherung

Alle Kinder sind während der Betreuung, bei Ausflügen und Exkursionen, sowie auf dem direkten Weg zum Kindergarten und auf dem Heimweg über die Gemeindeunfallversicherung versichert. Das gilt auch für Eltern während ihrer ehrenamtlichen Mitarbeit im Kindergarten bzw. bei Exkursionen.



Regelmäßiger Besuch

Die Einrichtung kann ihren Bildungs- und Erziehungsauftrag nur dann erfüllen, wenn das Kind den Kindergarten regelmäßig besucht. Die Erziehungsberechtigten sollen für einen regelmäßigen Besuch Sorge tragen.



Fehltage

Fehlt das Kind länger als einen Tag im Kindergarten, so muss dies dem Kindergarten mitgeteilt werden, egal ob es sich um Urlaub oder Krankheit handelt. Schön wäre es, wenn dies bereits am ersten Tag erfolgen würde.



Haftung  

Für verloren gegangene oder beschädigte Kleidung / Wertgegenstände etc. können wir keine Haftung übernehmen.